Vor 1990 erbaute Gebäude: Asbestrisiko
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23.10.2026
Publireportage: Suva / PW

Das Asbestrisiko ist langfristig verbaut

Obschon der Einsatz von Asbest heute verboten ist, besteht für Fachkräfte der Gebäudetechnik das Risiko einer Asbestexposition. Bei Arbeiten in einem vor 1990 erbauten Gebäude muss vor Beginn das Asbestrisiko geklärt werden.

Das Thema Asbest gehört heute zur Planung einer Sanierung und eines Umbaus. Zwar wurde der Einsatz von Asbest in der Schweiz 1990 verboten. In allen Gebäuden, die vor diesem Zeitpunkt erstellt wurden, muss jedoch mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Asbest kann beispielsweise in Plattenkleber, Putz, Asbestzementprodukten, Elektroinstallationen und Dämmung enthalten sein. Entscheidend für die Risikoeinschätzung ist das Baujahr. Bei Gebäuden vor 1990 muss das Asbestrisiko vor Arbeitsbeginn geklärt werden. Eine Bauschadstoffdiagnostik verschafft Klarheit. Ist das Baujahr nicht bekannt, lässt es sich über forum-asbest.ch/jahr einfach ermitteln. 

Beispiel Brandabschottung: asbesthaltige Brandschutzplatten (schwachgebundener Asbest).

Beispiel Brandabschottung: asbesthaltige Brandschutzplatten (schwachgebundener Asbest).

Beispiel Brandabschottung: asbesthaltige Brandschutzkissen.

Beispiel Brandabschottung: asbesthaltige Brandschutzkissen.

Risiken frühzeitig klären

Jährlich sterben in der Schweiz rund 150 Menschen an den Folgen einer Asbestexposition. Entsprechend ist das Asbestrisiko auch 36 Jahre nach dem Verbot relevant. Die Abklärungen sind bei einem Umbau rechtlich vorgegeben: Unternehmen sind verpflichtet, das Asbestrisiko sowie weitere Schadstoffe abzuklären. Die Suva unterstützt Fachbetriebe der Gebäudetechnik mit der Broschüre «Branchenregeln Asbest für Fachkräfte der Gebäudetechnik». Diese zeigt, wie bei Asbestverdacht vorzugehen ist und welche Arbeiten selbst ausgeführt werden dürfen. Wer Arbeiten durchführen darf, hängt von der Gefahreneinstufung gemäss dem Ampelmodell der Suva ab.  Bei Orange, erhöhte Gefährdung, dürfen instruierte Fachkräfte Arbeiten unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmassnahmen ausführen. Bei Rot, grosse Gefährdung, besteht die Gefahr einer erheblichen Freisetzung von Asbestfasern. Die Arbeiten dürfen dann ausschliesslich durch ein von der Suva anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.

 

Gemeinsam gegen Asbest

Auf einer Baustelle sind verschiedene Personen mit unterschiedlichen Rollen involviert. Auch Eigentümer und Bauherrschaften tragen Verantwortung. Diese frühzeitige über mögliche Asbestrisiken zu informieren, schafft Verständnis für notwendige Abklärungen, was Verzögerungen sowie ungeplante Kosten verhindert. Die Broschüren «Asbest geht uns alle an» und die «Checkliste für Hauseigentümer:Innen» unterstützen dabei. Denn eine sichere Baustelle gelingt nur, wenn alle Beteiligten die Risiken kennen und Verantwortung übernehmen – gemeinsam gegen Asbest.

 

forum-asbest.ch/jahr 

 


Informationsmaterial zur Unterstützung

 

Für den Kontakt mit Eigentümer- oder Bauherrschaft:

- Asbest: Checkliste für Hauseigentürmer:Innen: www.suva.ch/88355.d

- Asbest geht uns alle an: https://www.bag.admin.ch/de/asbest

 

Für weiterführende Informationen stehen diverse Materialien zur Verfügung:

- Branchenregeln Asbest für Fachkräfte der Gebäudetechnik: www.suva.ch/84053.d

- Berufsspezifische Informationen: suva.ch/asbest-handwerksbetriebe 


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